Um Eigenheiten einer besonderen Gemeinschaftsform geht es am 24.7.2008, wo ich schätzungsweise gerade wieder eines dieses beliebten Events hinter mir hatte.
Eine Eigentümergemeinschaft kann in der Tat etwas Besonderes sein, das Wort eigen mag dies andeuten. I.d.R. ist es aber eher eine gewöhnliche Gemeinschaft, denn eigen heißt hier, man kümmert sich um seine eigenen Interessen und nicht um die der anderen.
Das hört sich gemein an, ist aber logisch. Weder die Wort –tum oder –tümer noch das Wort
-schaft haben eine erkennbare Bedeutung. Eigen und gemein dagegen sind Eigenschaften, die ohne die jeweiligen Anhängsel -tum oder –tümer und –schaft einen klaren Sinn ergeben, mit ihnen eine fragwürdige Konstruktion beschreiben: die Eigentümergemeinschaft.
Den Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft gehören nur die nicht tragenden Wände eines Hauses. Diese eher eigene Art des Eigentums haben sie mit den anderen Eigentümern desselben Hauses gemein. Sie haben also alle etwas gemein und sind es nicht. Das allgemeine Eigentum am Haus besitzen sie alle, also nicht einzeln, weshalb das einzelne Eigentum als Sondereigentum abgegrenzt wird. Das heißt aber nicht, dass jeder auf das allgemeine Eigentum die gleichen Zugriffsrechte hat, denn es gibt das Sondernutzungsrecht. Das wird einigen Eigentümern beim Kauf eingeräumt.
So gemein ist die Eigentümergemeinschaft also nicht. Sie ist vielmehr eine Spielwiese zum Ausleben jedweder Eigentümlichkeiten in einer Gemeinschaft.
Deren Sonderbarkeit offenbart sich jedes Jahr mindestens einmal bei der Eigentümerversammlung.
Eine Eigentümergemeinschaft kann in der Tat etwas Besonderes sein, das Wort eigen mag dies andeuten. I.d.R. ist es aber eher eine gewöhnliche Gemeinschaft, denn eigen heißt hier, man kümmert sich um seine eigenen Interessen und nicht um die der anderen.
Das hört sich gemein an, ist aber logisch. Weder die Wort –tum oder –tümer noch das Wort
-schaft haben eine erkennbare Bedeutung. Eigen und gemein dagegen sind Eigenschaften, die ohne die jeweiligen Anhängsel -tum oder –tümer und –schaft einen klaren Sinn ergeben, mit ihnen eine fragwürdige Konstruktion beschreiben: die Eigentümergemeinschaft.
Den Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft gehören nur die nicht tragenden Wände eines Hauses. Diese eher eigene Art des Eigentums haben sie mit den anderen Eigentümern desselben Hauses gemein. Sie haben also alle etwas gemein und sind es nicht. Das allgemeine Eigentum am Haus besitzen sie alle, also nicht einzeln, weshalb das einzelne Eigentum als Sondereigentum abgegrenzt wird. Das heißt aber nicht, dass jeder auf das allgemeine Eigentum die gleichen Zugriffsrechte hat, denn es gibt das Sondernutzungsrecht. Das wird einigen Eigentümern beim Kauf eingeräumt.
So gemein ist die Eigentümergemeinschaft also nicht. Sie ist vielmehr eine Spielwiese zum Ausleben jedweder Eigentümlichkeiten in einer Gemeinschaft.
Deren Sonderbarkeit offenbart sich jedes Jahr mindestens einmal bei der Eigentümerversammlung.
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