Freitag, 9. Juli 2021

Schutz für wen?

Die Staatsmedien vermitteln den Eindruck, als würden nun alle Bürger ein Impfangebot bezüglich der Corona-Schutzimpfung in Bälde erhalten. Unsere Situation gestaltete sich jedoch wie folgt. Umzug von Hessen nach NRW im Oktober 2019. Daher hatte meine Frau noch keinen langjährigen Hausarzt am neuen Wohnort, insbesondere lagen dem hier behandelnden Arzt nur wenige eigene Befunde vor. Dennoch bekamen wir beide als Mitglieder der Priogruppe 3 erfreulicherweise im Mai 2021 ein Impfangebot. Während ich wegen zweier oberflächlicher Beinvenenthrombosen mit Biontech geimpft werden sollte, bot man meiner Frau lediglich Astrazeneca an. Die Entscheidung war für uns ein Schock, denn natürlich hätten wir beide gern den wirksameren Impfstoff Biotech gehabt, obwohl die Staatsmedien uns dafür verurteilen würden. Denn schließlich sollten wir den jüngeren Leuten den Vortritt lassen und würden als Egoisten gelten, wenn wir weiter beide Biontech verlangen würden. Ich versuchte nun mit dem Arzt zu sprechen, denn ich war bereit, mich mit Astrazeneca impfen zu lassen und meiner Frau den Vortritt bezüglich Biotech zu lassen. Das wurde allerdings recht rüde abgelehnt. In einer anderen Praxis hatte man mir gesagt, Beinvenenthrombosen wären kein Grund, sich nicht mit Astrazeneca impfen zu lassen. Meine Frau allerdings sollte, obwohl Migränepatientin und obwohl das Thromboserisiko für Frauen wesentlich höher ist als für Männer, dieser Impfstoff zugemutet werden. Dazu kam noch die Aussage der Arzthelferin, die besagte, dass meine Frau nie mit Biontech geimpft werden würde. Nur mit Mühe konnte ich durchsetzen, dass sie wenigstens auf der Warteliste verblieb. Bis zum heutigen Tag ohne Erfolg. Die Willkürlichkeit der Auswahl der Patienten durch die Hausärzte, die bestimmen, wer überhaupt und mit welchem Impfstoff geimpft werden soll, wurde uns durch die untenstehende Antwort aus dem Büro des zuständigen SPD-Landrats Axel Lehmann noch einmal vor Augen geführt. Im Impfzentrum Lippe wurde meine Frau nämlich abgelehnt, ungeachtet der Tatsache, dass sie hier noch keinen Hausarzt hat.  

"Ein Impfangebot wird jedem Bürger unterbreitet, nur eben noch nicht jetzt. Das hat im Übrigen nichts mit dem Wohnortwechsel zu tun. Nach den Vorschriften der Impfpriorisierung - es handelt sich um eine Bundesverordnung, demnach gelten diese deutschlandweit - ist Ihre Frau de facto derzeit nicht impfberechtigt. Die Priorisierung wird zum 07.06.2021 aufgehoben. Wie genau die Verfahrensweisen sich dann gestalten werden, steht derzeit noch nicht fest. Die weitere Steuerung der Abläufe erfolgt durch das Gesundheitsamt NRW.

Bezüglich der Problematik, dass Ihre Frau keinen Hausarzt hat, ist der Kreis Lippe nicht der zuständige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die bei der Vermittlung von Hausärzten behilflich ist.

Auch hier jedoch vorab der Hinweis: Ein Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung besteht auch beim Hausarzt nicht. Wem eine Schutzimpfung vorrangig angeboten wird, bestimmen die Hausärzte im Falle der generell freigegebenen Impfstoffe eigenverantwortlich, so dass auch hier der Kreis Lippe keinen Einfluss hat."

Empathie und Bürgerfreundlichkeit - Fehlanzeige

Was blieb uns: meine Frau trug sich in die Wartelisten unsere ehemaligen Ärztinnen in Hessen ein und erhielt nach zwei Wochen ein Impfangebot einer Praxis mit Biontech. Resultat für uns: zweimal hin und zurück nach Südhessen per Auto und 370 € allein für die Übernachtungskosten. Insgesamt sehr umweltschonend das Ganze und auch nicht ohne Risiko für uns, aber wen interessiert das? Wir haben ja Corona.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen