Donnerstag, 21. Juli 2011

1995 - XI

Akademischer Handel
Gebrauchte Autos lassen sich momentan nicht gut verkaufen.
Umso schöner war es, als sich unter den Interessenten ein Zahnarzt meldete.
Natürlich haben wir, dem seriösen Kunden zuliebe, DM 900,- von dem in der Anzeige genannten Preis nachgelassen und auch zugesichert, das Auto vor die Tür des Herrn Doktor zu stellen. Der werte Kunde unterschrieb den Kaufvertrag und wir wähnten uns auf der sicheren Seite. Nächste Woche dann telefonische Kontakte und eine Vereinbarung zur Übergabe vor der Arztpraxis. Beim ersten Mal war der Herr Doktor nach Verstreichen der akademischen 15 Minuten nicht da. Nach zwei Tagen erneute Kontaktaufnahme und ein zweiter Versuch. Dafür erklärt uns der Herr Doktor, nennen wir ihn Doktor G. aus F. am Main, er wolle den Wagen so nicht abnehmen, er sei schmutzig (Blütenstaub). Wir wollen ihm das Geld für die Wäsche geben, er lehnt ab.
Leider müssen wir den Herrn Doktor nun auf Einhaltung des Vertrags verklagen. Herr Doktor versteht das sicher nicht, sicher hat ein „junger Mann“ wie ich doch Zeit für die Autowäsche. Ja, ja, Doktoren verlangen viel fürs Geld oder haben sie keins? Immerhin können sie die einfachsten Anstandsregeln verletzen und sich trotzdem als angesehen fühlen. Seriöse Kunden eben. Im Übrigen hat Herr Doktor den Wagen dann doch noch abgenommen, nachdem ich den ganzen Fall meinem Anwalt erzählte. Dieser schrieb dann einen detaillierten Brief und setzte die Frist zur Abnahme. Alles in allem nenne ich das eine akademische Lösung. –

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